Ermittlung eines objektiven Unternehmenswertes

Ein oder der wesentlichste Faktor bei der Unternehmensnachfolge ist die Kenntnis vom Wert des eigenen Unternehmens. Der Fachberater für Unternehmensnachfolge, der idealerweise auch Ihr Steuerberater ist,  führt in der täglichen Praxis objektive Unternehmenswertberechnungen durch.

 

Dabei werden unter anderem die drei gängigsten Arten wie die Ertragswertmethode, Discounted-Cashflow-Verfahren oder Multiplikatorenverfahren angewendet. Wenn dann ein Unternehmenswert rechnerisch ermittelt wurde, heißt das aber noch lange nicht, dass dieser Wert auch den Vorstellungen des Übergebers entspricht. Hier hilft wieder Ihr Fachberater, auf den sachlichen Weg zurückzufinden, denn was hilft einem Übergeber ein überhöhter Preis, wenn der Nachfolger diesen Kaufpreis nicht aufbringen kann. Von daher wird ein Preisrahmen ermittelt, der nach unten durch den Liquidationswert begrenzt ist.