Warum einen Fachberater beauftragen?

Der Steuerberater begleitet Sie bereits über einen langen Zeitraum und es hat sich ein sehr enges Vertrauensverhältnis aufgebaut. Er kennt Ihr Unternehmen und auch Ihr privates Umfeld. Der Fachberater erörtert mit Ihnen Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, Pflichtteilsreglungen, Unternehmertestament, Notfallplanung, Gesellschaftsverträge und Übergabeverträge, selbstverständlich immer in Zusammenhang mit einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt und Notar.

 

Ihr Steuerberater hat einen übergeordneten Blick auf die Unternehmenssituation, so dass das für Stabilität und Kontinuität sowohl bei Ihnen als auch Ihren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Familienangehörigen sorgt.


Der Fachberater entwickelt mit Ihnen gemeinsam einen detaillierten Zeit- und Ablaufplan für einen erfolgreichen Nachfolgeprozess und hilft, Konflikte mit den betroffenen Partnern zu minimieren oder sogar zu vermeiden.


Er sorgt gerade bei den im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeplanungen entstehenden emotionalen Momenten für Sachlichkeit und Vertretung in unangenehmen Positionen.